Tätigkeitsbericht 2023 der BAEK

13 Dem Urteil wollten im Jahr 2022 ursprünglich drei fraktionsübergreifend erarbeitete Gesetzentwürfe zur Regelung der Suizidassistenz in unterschiedlicher Weise Rechnung tragen. Die Gruppen um die Abgeordneten Katrin Helling-Plahr (FDP) und Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen) führten ihre Gesetzesentwürfe schließlich im Juni 2023 zu einem neuen interfraktionellen Entwurf zusammen. Der Entwurf der Gruppe um den Abgeordneten Lars Castellucci (SPD) wurde überarbeitet. Keiner dieser beiden Gesetzesentwürfe fand jedoch bei der Abstimmung im Deutschen Bundestag Anfang Juli 2023 eine Mehrheit. Zuvor hatte die Bundesärztekammer in einem gemeinsamen Pressegespräch mit dem Nationalen Suizidpräventionsprogramm (NaSPro), der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde sowie der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin davor gewarnt, eine so weitreichende Entscheidung ohne ausführliche Debatte noch vor der Sommerpause durch das Parlament zu bringen. Eine gründliche Befassung im Parlament sowie ein gesellschaftlicher Diskurs über die jeweiligen Entwürfe sei im hektischen Parlamentsbetrieb der dicht gedrängten Sitzungswochen vor der Sommerpause nicht möglich. Vor allem aber sollte nach Auffassung der Organisationen zunächst ein umfassendes Gesetz zur Suizidprävention auf den Weg gebracht werden. Eine gesetzliche Regelung der Suizid-Assistenz dürfe erst der zweite Schritt sein. Die Organisationen bekräftigten ihre Haltung unmittelbar vor der Abstimmung in einem gemeinsamen Schreiben an alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Tatsächlich hatte der Bundestag nicht nur beide Entwürfe zur Suizid-Assistenz abgelehnt, er nahm darüber hinaus mit überwältigender Mehrheit einen gemeinsamen Antrag der beiden oben genannten Parlamentariergruppen zur Stärkung der Suizidprävention an. Der Antrag sieht vor, bestehende Strukturen und Angebote der Suizidprävention finanziell zu unterstützen. Zudem sollte bis Mitte 2024 eine umfassende Strategie für einen nachhaltigen Ausbau der Suizidprävention in Deutschland entwickelt werden. Der Bundestag wird sich voraussichtlich im Jahr 2024 noch einmal ausführlich sowohl mit einer gesetzlichen Regelung der Suizidassistenz als auch mit dem angekündigten Ausbau der Suizidprävention befassen. Die Bundesärztekammer wird die Debatte weiter aus medizinisch-fachlicher Perspektive begleiten. Ausblick 2024 Ob tatsächlich noch in dieser Legislaturperiode gesetzliche Regelungen sowohl zur Suizidprävention wie auch zur Suizidassistenz umgesetzt werden, wird sich zeigen. Gleiches gilt für die fast 20 gesundheitspolitischen Gesetzesinitiativen, die auf der Arbeitsplanung des Bundesgesundheitsministeriums stehen. Darunter finden sich sehr komplexe Vorhaben wie die Novelle des Patientenrechtegesetzes, die Reform der GKV-Finanzierung, ein Gesetz zur Entbürokratisierung und ein Vorbeugemedizingesetz. Die beiden zentralen gesundheitspolitischen Initiativen der Regierungskoalition – das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz und das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) – liegen, wie beschrieben, inzwischen als Referentenentwürfe vor. Aus dem GVSG wurden zuvor im Rahmen der Ressortabstimmung wesentliche Elemente wie die umstrittenen Gesundheitskioske, aber auch die Förderung zusätzlicher Medizinstudienplätze herausgenommen. Vor diesem Hintergrund bietet der 128. Deutsche Ärztetag in Mainz eine gute Gelegenheit, den Reformbedarf im deutschen Gesundheitswesen zu diskutieren und sich mit eigenen Ideen und Konzepten in die politische Debatte einzubringen – ganz im Sinne von Peter Müller, der es auf dem Deutschen Ärztetag 2023 in Essen auf den Punkt brachte: Die Einbindung der Zivilgesellschaft sei nichts anderes als eine Qualitätssicherungsmaßnahme für die Gesetzgebung. ■ © Jürgen Gebhardt Der 127. Deutsche Ärztetag in Essen wählte Dr. Klaus Reinhardt erneut zum Präsidenten der Bundesärztekammer. Er steht damit für weitere vier Jahre an der Spitze der deutschen Ärzteschaft. In ihrem Amt als Vizepräsidentin bestätigt wurde auch Dr. Ellen Lundershausen. Als Nachfolgerin von Dr. Günther Matheis wurde zudem Dr. Susanne Johna in das Amt der Vizepräsidentin gewählt.

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